In der Schweiz ist bereits absehbar, dass die Rechtslage im Lebensmittelbereich in den nächsten Jahren der der EU angepasst wird. Dies erfolgt derzeit auf drei verschiedenen legislativen „Baustellen“:
Einseitige Anerkennung von EU-Recht: Die Revision des Bundesgesetzes über technische Handelshemmnisse (THG) wurde verabschiedet, das Referendum ist gescheitert. Insofern ist damit zu rechnen, dass Anfang 2010 das so genannte „Cassis-de-Dijon“-Prinzip in der Schweiz einseitig eingeführt wird. Das bedeutet grundsätzlich (von Ausnahmen abgesehen), dass Produkte aus dem EU-Markt, die dort rechtmässig in den Verkehr gebracht worden sind, direkt in die Schweiz importiert werden können. Die Inverkehrbringung von EWR-rechtskonformen Lebensmitteln in der Schweiz bedarf dann nur noch einer formellen Bewilligung durch das BAG.
Weiterhin steht die Schweiz mit der EU in Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen im Lebensmittelbereich. Die Schweiz erhofft sich dadurch Zugang zu den entscheidenden EU-Gremien und den Warnsystemen. Für die EU ist die Angleichung des Schweizer Rechts an das EU-Recht (acquis communautaire) in den relevanten Bereichen eine Bedingung für diese Zusammenarbeit.
Im Hinblick auf eine fortschreitende Harmonisierung des Schweizer Rechts mit dem EU-Recht und unter Berücksichtigung der vorgenannten gesetzlichen Revision oder internationalen Abkommen hat das BAG eine Revision des Lebensmittelgesetzes (LMG) ausgearbeitet, dass sich noch bis Mitte Oktober 2009 in der Vernehmlassung befindet und voraussichtlich in 2011 in kraft treten könnte. |